Fahrzeuggeräte
Geräte für den Fahrzeugeinbau
Geräte für den Fahrzeugeinbau
Repeater verbinden und erweitern Einsatzgebiete
Systeme verbinden die Geräte
Der Betriebsfunk, auch industrieller Betriebsfunk, ist eine Sammelbezeichnung für Funkanwendungen, die dem Mobilen Landfunkdienst zugeordnet werden können. Bedarfsträger sind u. a. Handels-, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Agrarbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Sportvereine sowie Dienstleistungsunternehmen. Dabei kommen in der Regel mobile Landfunkstellen zum Einsatz.
Jeder Nutzer muss für sich bzw. seine Firma eine individuelle nicht übertragbare Lizenz beantragen.
Exklusivfrequenzen bzw. Exklusivfrequenzpaare werden nur zugeteilt, wenn
Gemeinschaftsfrequenzen bzw. Gemeinschaftsfrequenzpaare werden zugeteilt, wenn die Voraussetzungen für die Zuteilung einer Exklusivfrequenz bzw. eines Exklusivfrequenzpaares nicht gegeben sind. Daueraussendungen sind auf Gemeinschaftsfrequenzen unzulässig.
Eine Frequenz gilt als ausgelastet, wenn an 14 aufeinanderfolgenden Tagen die gemittelte Belegungszeit in der Hauptverkehrsstunde mindestens 15 Minuten beträgt.
Funknetze auf bereits zugeteilten Exklusivfrequenzen können auf Gemeinschaftsfrequenzen verlegt werden, wenn die Voraussetzung für die Zuteilung einer Exklusivfrequenz nicht mehr erfüllt wird.
Im bisherigen analogen Betriebsfunk gab es nur die Möglichkeit, Sprache zu übertragen.
Jedoch mit der Einführung von der Digitaltechnik erweitertet sich das Spektrum um verschiedene konkurrierenden Standards, u. a.: